Über uns
Feste Hand
Gesellschaft für Gewaltprävention e.V.
Kurz - Konzeption
I.
Die Gesellschaft ist gemeinnützig. Sie unterstützt und begleitet gewaltpräventive Maßnahmen
für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Bezirk des Landgerichts
Mönchengladbach.
Der Arbeitsbereich der Gesellschaft ist die Erfassung, Koordinierung, Evaluation und
Finanzierung von Gewaltpräventionsmaßnahmen.
Ansprechpartner sind staatliche und kommunale Institutionen (Polizei, Jugendämter,
Schulen), Justiz (Staatsanwaltschaft, Soziale Dienste der Justiz, Justizvollzug, Straf- und
Jugendrichter), freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Zweckvereine, Kindergärten) und
ggf. Einzelpersonen im Auftrag der vorgenannten Institutionen.
Staatliche Pflichtaufgaben sollen nicht gefördert werden.
Die vorhandenen, bislang nicht aufeinander abgestimmten Präventionsaktivitäten sollen
erfasst werden. Anhand des erfassten Präventionsbildes soll ein Präventionsplan erstellt
werden, der die einzelnen Aktivitäten, soweit möglich und erforderlich, bündelt und
koordiniert.
Geeignete Maßnahmen können in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein,
Fachbereich Sozialwesen, evaluiert werden. Im Rahmen von Forschungsprojekten können
auch neue methodische Ansätze der Gewaltprävention gefunden und erprobt werden.
Finanziert werden soll die Arbeit der Gesellschaft durch Beiträge, staatliche Zuschüsse,
Forschungsgelder, Bußgelder und Spenden.
lnteressierte Institutionen können Mittel aus dem Haushalt der Gesellschaft für bestimmte zu
bezeichnende Maßnahmen beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Gelder
besteht nicht.
II.
Die Gewaltprävention wird in der kriminologischen Lehre in drei Kategorien unterteilt, und
zwar in
- primäre Prävention
- sekundäre Prävention
- tertiäre Prävention.
Die primäre Prävention beginnt im häuslichen Bereich. Sie greift dort ein, wo innerhalb der
Familie bei Kindern Tendenzen zu gewaltdeviantem Verhalten zu erkennen sind. Oftmals
entstehen diese Verhaltensweisen auch aus Lernerfahrungen innerhalb der Familie (Gewalt
gegenüber dem – Ehepartner / Partner, gegenüber den Kindern, aus der Familie heraus gegenüber
Dritten).
Interventionsmöglichkeiten bieten sich an aus Hilfeersuchen aus der Familie oder auf
Anforderung seitens der Jugendämter.
Ansprechpartner sind Kinder und Jugendliche, ggf. unter Einschluss von Familienmitgliedern
im häuslichen Bereich.
Die sekundäre Prävention umfasst den aushäusigen Bereich, also Kindergarten, Schule und
ggf. Peergroups. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann gewaltdeviantes Verhalten
bereits im Kindergarten auftreten, in der Grundschule manifestiert sich erfahrungsgemäß die
intensivste Phase kindlicher Gewaltanwendung im dritten Schuljahr.
Auch in den weiterführenden Schulen sind Schwerpunkte der Gewaltausübung zu erkennen,
die im Wesentlichen in den pubertären Episoden zu finden sind. Hierbei wird neben der
physischen auch die psychische Gewalt zu thematisieren sein
Interventionsmöglichkeiten ergeben sich aus Anforderungen der Kindergärten und Schulen,
aber auch aus Hilfeersuchen Jugendlicher und Heranwachsender (Einrichtung eines
Gewaltpräventionstelefons oder einer entsprechenden Webseite?)
Ansprechpartner sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in den entsprechenden
Institutionen, aber auch deren Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrer und
Erziehungspersonal als Multiplikatoren.
Unter tertiärer Prävention versteht man Rückfallvermeidung bei bereits durch Gewalttaten
auffällig gewordenen Personen. Dies umfasst den kompletten Bereich der strafrechtlichen
Maßnahmen durch die entsprechenden Justizorgane, Fachverbände, freie Träger und
Einzelpersonen.
Hier sind vor Allem soziale Trainingskurse, namentlich Anti - Gewalt - Training, Täter
- Opfer - Ausgleich etc. zu benennen.
Die Gesellschaft selbst führt keine eigenen Maßnahmen durch.
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