Über uns

Feste Hand

Gesellschaft für Gewaltprävention e.V.

Kurz - Konzeption

I.

Die Gesellschaft ist gemeinnützig. Sie unterstützt und begleitet gewaltpräventive Maßnahmen

für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Bezirk des Landgerichts

Mönchengladbach.

Der Arbeitsbereich der Gesellschaft ist die Erfassung, Koordinierung, Evaluation und

Finanzierung von Gewaltpräventionsmaßnahmen.

Ansprechpartner sind staatliche und kommunale Institutionen (Polizei, Jugendämter,

Schulen), Justiz (Staatsanwaltschaft, Soziale Dienste der Justiz, Justizvollzug, Straf- und

Jugendrichter), freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Zweckvereine, Kindergärten) und

ggf. Einzelpersonen im Auftrag der vorgenannten Institutionen.

Staatliche Pflichtaufgaben sollen nicht gefördert werden.

Die vorhandenen, bislang nicht aufeinander abgestimmten Präventionsaktivitäten sollen

erfasst werden. Anhand des erfassten Präventionsbildes soll ein Präventionsplan erstellt

werden, der die einzelnen Aktivitäten, soweit möglich und erforderlich, bündelt und

koordiniert.

Geeignete Maßnahmen können in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein,

Fachbereich Sozialwesen, evaluiert werden. Im Rahmen von Forschungsprojekten können

auch neue methodische Ansätze der Gewaltprävention gefunden und erprobt werden.

Finanziert werden soll die Arbeit der Gesellschaft durch Beiträge, staatliche Zuschüsse,

Forschungsgelder, Bußgelder und Spenden.

lnteressierte Institutionen können Mittel aus dem Haushalt der Gesellschaft für bestimmte zu

bezeichnende Maßnahmen beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Gelder

besteht nicht.

II.

Die Gewaltprävention wird in der kriminologischen Lehre in drei Kategorien unterteilt, und

zwar in

- primäre Prävention

- sekundäre Prävention

- tertiäre Prävention.

Die primäre Prävention beginnt im häuslichen Bereich. Sie greift dort ein, wo innerhalb der

Familie bei Kindern Tendenzen zu gewaltdeviantem Verhalten zu erkennen sind. Oftmals

entstehen diese Verhaltensweisen auch aus Lernerfahrungen innerhalb der Familie (Gewalt

gegenüber dem – Ehepartner / Partner, gegenüber den Kindern, aus der Familie heraus gegenüber

Dritten).

 

Interventionsmöglichkeiten bieten sich an aus Hilfeersuchen aus der Familie oder auf

Anforderung seitens der Jugendämter.

Ansprechpartner sind Kinder und Jugendliche, ggf. unter Einschluss von Familienmitgliedern

im häuslichen Bereich.

Die sekundäre Prävention umfasst den aushäusigen Bereich, also Kindergarten, Schule und

ggf. Peergroups. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann gewaltdeviantes Verhalten

bereits im Kindergarten auftreten, in der Grundschule manifestiert sich erfahrungsgemäß die

intensivste Phase kindlicher Gewaltanwendung im dritten Schuljahr.

Auch in den weiterführenden Schulen sind Schwerpunkte der Gewaltausübung zu erkennen,

die im Wesentlichen in den pubertären Episoden zu finden sind. Hierbei wird neben der

physischen auch die psychische Gewalt zu thematisieren sein

Interventionsmöglichkeiten ergeben sich aus Anforderungen der Kindergärten und Schulen,

aber auch aus Hilfeersuchen Jugendlicher und Heranwachsender (Einrichtung eines

Gewaltpräventionstelefons oder einer entsprechenden Webseite?)

Ansprechpartner sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in den entsprechenden

Institutionen, aber auch deren Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrer und

Erziehungspersonal als Multiplikatoren.

Unter tertiärer Prävention versteht man Rückfallvermeidung bei bereits durch Gewalttaten

auffällig gewordenen Personen. Dies umfasst den kompletten Bereich der strafrechtlichen

Maßnahmen durch die entsprechenden Justizorgane, Fachverbände, freie Träger und

Einzelpersonen.

Hier sind vor Allem soziale Trainingskurse, namentlich Anti - Gewalt - Training, Täter

- Opfer - Ausgleich etc. zu benennen.

Die Gesellschaft selbst führt keine eigenen Maßnahmen durch.

 

 

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